Mit dem in unserem Bericht vorgestellten Achsenteilstück sollte sich befassen, wer rund um die Hamburger Landschaftsschutzgebiete „Osdorfer Feldmark“ und „LSG 05“ (Landschaftsschutzgebiet „Holmer Sandberge und Moorbereiche“) sowie „LSG 06“ (Düpenau und Mühlenau) des Kreises Pinneberg aktiv für Naturschutz eintreten und praktisch handeln will. Viele Gesetze, Verordnungen und Programme sollte kennen, wer mehr tun will als nur die Zustände in Stadt und Landschaft zu beschreiben. Alle im Bericht verwendeten Rechtsgrundlagen und Programme sind über das Internet zugänglich.
Sie können den vollständigen Bericht –hier– als PDF herunterladen.
Ein Beitrag von
Klaus Berking (ehemals NABU-Gruppe Düpenautal/Osdorfer Feldmark, Hamburg),
Herbert van Gerpen, Heinz Grabert (beide BIWiG und NABU-Gruppe Schenefeld)
Fotos: Rüdiger von Ancken (BIWiG, Schenefeld)
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