Rahlstedt / Stapelfeld: Bauwahnsinn Gewerbegebiet „Victoriapark“ ist erst der Anfang!

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Dem HLKV-Verbandsmitglied „Rahlstedt 131“ liegen deutliche Hinweise vor, dass die geplanten  Gewerbegebiete „Minervapark“ und „Victoriapark“ erst der Anfang einer weiterführenden Zerstörung großer Agrar- und Naturflächen sind.

Im oben (Titelbild, untere Skizze) abgebildeten sog. „Betrachtungsraum“ geht es demnach nicht nur um das als solches im Vorwege medial inszenierte Naturerlebnis „Große Heide“, sondern vor allem um weitere großflächige Gewerbeansiedlungen zwischen Großlohe, Stapelfeld, der BAB A1 und Barsbüttel.

Vorgegaukeltes Naturerlebnis vs. faktische Naturzerstörung

Mit Verve plant der Hamburger Senat gemeinsam mit dem Bezirk Wandsbek ein interkommunales Gewerbegebiet in Rahlstedt und Stapelfeld, und versucht, den Anwohnern die Projektierung als städtebaulichen Erfolg zu verkaufen.

Für das Gewerbegebiet, unweit des Zentrums von Rahlstedt, opfert der Hamburger Senat sogar das Naturerbe des angrenzenden Landschaftsschutzgebiets den Profitinteressen von Investoren und Spekulanten. Noch schwereren Schaden erleidet aber die Integrität der Stadt- und Verkehrsplanung, zumal das Rathaus mit absurden Argumenten die Bürger von einer Beteiligung ausschließt.

Begonnen hat alles mit einem länderübergreifenden Gutachten 2015 für die Gewerbeflächenentwicklung in einem Betrachtungsraum von Rahlstedt bis Barsbüttel. Im Ergebnis platziert die zuständige Behörde nun das umstrittene Projekt namens Victoriapark in den Landesgrenzen von Hamburg sowie den Minervapark in der Nachbargemeinde Stapelfeld, Kreis Stormarn (SH) – ausgelobt als interkommunales Gewerbegebiet – inmitten eines Landschaftsschutzgebietes. Weitere Gewerbegebiete werden ausgewiesen südwestlich der Autobahnanschlussstelle Stapelfeld und der Autobahn A1 in Barsbüttel. (Länderübergreifendes Gutachten Gewerbeflächenentwicklung, Dez, 2015)

Nun plant Barsbüttel (SH) eine Ausweitung seiner Gewerbeflächen bis an die Landesgrenze von Hamburg, was wiederum der Stadt Hamburg nicht passt. Man erwägt Klage und Beendigung der einstmals als Beispiel gepriesenen „Länder-übergreifenden gelebten Zusammenarbeit in der Metropolregion.“
Während also die schleswig-holsteinische Nachbarschaft die zu erwartende Gewerbesteuer offenbar lieber nicht mit der Stadt Hamburg teilen möchte, erwägt letztere, die gesamte Rahlstedter Feldmark bis zur Gemeinde Barsbüttel als Gewerbegebiet auszuweisen.
Haben die lauernden Investoren dann die Grundstücke im Planungsgebiet aufgekauft, ist mit der zügigen Umsetzung der bereits projektierten Gewerbebebauung zu rechnen – und „Ende Gelände“ mit dem Hochglanz-Vorzeige-Projekt „Grüne Heide“.

Wolfgang Trede von „Rahlstedt 131“: „Im Finden von Ausgleichsflächen ist die zuständige Behörde ja besonders kreativ.  Gern auch mal in angrenzenden Bundesländern, denn Hamburg selbst hat keine Flächen mehr dafür.“

Lobbyisten gehen voran, Politiker folgen, Bürger außen vor

In einer straffen Agenda wird das Projekt durch alle vorgeschriebenen Planungsabläufe getrieben. Und  bereits in der ersten von der Firma „Tollerort“ moderierten Bürgerbeteiligung wurde das Rederecht der Bürgerinitiative „Rahlstedt 131“ eingeschränkt, weil sie den Bedarf des geplanten Gewerbegebiets grundsätzlich in Frage stellt.

„Die Politiker in Hamburg grasen die Stadtränder ab, auf der Suche nach Gewerbeflächen“, so „Rahlstedt 131“. Im deutlichen Widerspruch zu der von Bürgermeister Olaf Scholz und seinen grünen Vasallen aktuell gebetsmühlenartig formulierten Notwendigkeit für neuen Wohnraum.

Provokation Evokation – wenn Bürgermeinung lästig wird

Die Winkelzüge des Rathauses überschatten die öffentliche Wahrnehmung der Gewerbegebietsplanung als Ganzes:  Nachdem ein Bürgerbegehren von der Bürgerinitiative vor dem Bezirksamt Wandsbek eingeleitet wurde, hat der Hamburger Senat das Projekt kurzer Hand übernommen. Evoziert. Mit dem fadenscheinigen Argument, es handele sich um ein interkommunales Gewerbegebiet, das in den Zuständigkeitsbereich des Senats falle: „Der Senat hat das Verfahren an sich gezogen und dem Bezirk eine Weisung erteilt, das Bebauungsplanverfahren mit dem Ziel einer gewerblichen Ausweisung zügig durchzuführen. Damit wird auch der Bezirksversammlung Wandsbek das Entscheidungsrecht entzogen“.

Fragwürdiges Verkehrsgutachten

Zwar wurde ein Verkehrsgutachten für das geplante Gewerbegebiet erstellt, aber eine Verkehrsfolgeabschätzung für nachfolgende Verkehre in Rahlstedt fehlt darin. Bezahlt wurde das Gutachten laut Recherche von „Rahlstedt 131“ pikanter Weise vom zukünftigen Investor Klaus-Peter Jebens.

Eine neue Verkehrszählung (mehrtägige Analyse von „Geoportal“) belegt, wovor „Rahlstedt 131“ schon lange warnt: Das überregionale Verkehrsaufkommen, mit verkehrlichen Auswirkungen vom Autobahnanschluss A1 Stapelfeld auf den innerstädtischen Verkehr in Rahlstedt, wird schneller wachsen, als es die Ersteller des Investorgutachtens prognostizierten.  Die Behörde allerdings hält weiter an ihrem fehlerhaften Verkehrsgutachten fest.

Was getan werden kann

Das Planfeststellungsverfahren steht unmittelbar bevor. Die Planunterlagen werden im Bezirk Wandsbek öffentlich zur Einsicht ausgelegt. Nach Fristablauf von einem Monat gibt es keine rechtliche Möglichkeit mehr, schriftlich geforderte Einwendungen gegen den Bebauungsplan vorzutragen oder gegen das Vorhaben zu klagen.
Die Bürgerinitiative „Rahlstedt 131“ fordert alle betroffenen Bürger dazu auf, ihre Einwendungen termingerecht einzureichen.

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