Kommentar zur öffentlichen Anhörung zu einer möglichen Bebauung am Buchenkamp

Was kost die Welt

BI Lebenswerter Buchenkamp (i. A. Dr. Ann-Carolin Meyer)

Am 18.September 2017 fand die öffentliche Anhörung zum Bebauungsplanverfahren Volksdorf 46 statt, interessanterweise übertitelt mit dem Zusatz „möglich“. Nachdem der aktuelle Planungsstand vorgestellt worden war, nutzen die Naturschutzverbände die Gelegenheit ihre Forderungen und Bedenken vorzutragen und machten zahlreiche konstruktive Vorschläge, wie möglichst viel Natur zum Wohle der Gesamtbevölkerung bei gleichzeitig begrenzter Bebauung erhalten werden kann.

Für die BI Buchenkamp ist die vorgestellte Planung zur Demenz-WG absolut inakzeptabel.

Im zweiten Teil der Veranstaltung stellte der zukünftige Betreiber der Demenz-WG, das Hospital zum Heiligen Geist, sein Konzept vor, welches überraschenderweise weder die planende Verwaltung noch die anwesende Politik kannte. Das Konzept sah zwar auch eine Variante mit zwei Gebäuden vor, das Hospital zum Heiligen Geist machte aber deutlich, dass es aus wirtschaftlichen Gründen eine Variante mit einem winkelförmigen Gebäudekomplex bevorzugen würde. Nach unserer Wahrnehmung hielt sich die „Freude der Volksdorfer“ über diesen kompakten Bauklotz aber sehr deutlich in Grenzen. Genau genommen ist dieser Standort der  Dementen-WG erst im Frühjahr 2017 neu entstanden, weil der Anteil von 30 % sozialer Wohnungsbau nicht in den Stadtvillen verwirklicht werden sollte. Stattdessen wurde der  soziale Wohnungsbau in den Gebäuderiegel ausgelagert, der ursprünglich für die Demenz-WG vorgesehen war. Diese Pläne hat die BI Buchenkamp von Beginn an abgelehnt, da das Gebäude zu nah an den Knick reicht und diesen beschädigen würde. Wer die nun präsentierte Planskizze genau studierte, dem musste sofort auffallen, dass der neue L-förmige Baukörper noch größer und noch dichter an den Knick herangerückt war.

Für die BI war das überraschend, da sie sich im Vorfeld mit Verwaltung und Politik darauf verständigt, dass ein derartige Riegel zu vermeiden ist und eine offene, kleinteilige Gebäudeanordnung im Stadtteil gewünscht wird. Pikant ist außerdem, dass ein Staffelgeschoss nicht erwähnt wurde. Dies könnte im Ergebnis bedeuten, dass mit zwei Geschossen plus Staffelgeschoss mehr als die bisher geplanten Wohneinheiten entstehen. Dies wäre ein klarer Bruch der Zusage auf dem Ferk‘ schen Hof nur 60 WE zu schaffen. Für die BI Buchenkamp ist die vorgestellte Planung absolut inakzeptabel.

Der Eigentümer „Öko-Wohnbau“ hüllt sich weiter in Schweigen

Während munter kompakte Riegel in das Landschaftsschutzgebiet gezeichnet werden, hört man allerdings nichts zum vereinbarten Konzept, welches die Entwicklung, Sicherung und ökologische Aufwertung der rückwärtigen Flächen bis zur Moorbek zum Ziel hat. Weder Stadt noch Eigentümer haben dazu bisher Vorschläge gemacht. Dies sollte unter Einbeziehung der Naturschutzverbände, die nun auf der Veranstaltung wichtige und gute Anregungen gegeben haben, geschehen. Im Gegenteil: der Investor tritt weiter nicht auf und hüllt sich in Schweigen. Bekannt ist, dass noch keines der geforderten Gutachten von dem Eigentümer beauftragt worden ist. Als Bürger fragt man sich, was die Eigentümer eigentlich mit der Miete für die Fläche der Flüchtlingsunterkunft, die aus Steuermittel finanziert und letztlich von uns Steuerzahlern seit geraumer Zeit gezahlt wird, machen? Für Gutachten werden diese Einnahmen offenbar nicht ausgegeben. Beruhigend scheint die Aussage des Grünen Oliver Schweim: „Kommt hier vom Investor kein Vorschlag und finden keine Abstimmungen mit den Naturschutzverbänden statt, wird die grüne Fraktion einem Bebauungsplan nicht zustimmen“. Wünschenswert ist nach wie vor, dass mit der Renaturierung der Feuchtbiotope im Tonradsmoor endlich die Forderungen aus dem Bebauungsplan Volksdorf 32 umgesetzt werden – gern in Vorleistung durch den Eigentümer.

Was geschieht auf der Fläche für die ÖRU?

Ein Thema wurde ausgeklammert, welches die Renaturierung der Fläche der Flüchtlingsunterkunft betrifft. Wie Anfang Juli den Medien zu entnehmen war, sollte die Renaturierung dieser Fläche nach Ablauf der Nutzung vom Mieter, also der städtischen Einrichtung Fördern& Wohnen, getragen werden. Erstaunlich, denn zuvor waren die hohen Pachtpreise mehrfach mit dem Argument der hohen Kosten für die Renaturierung durch den Eigentümer gerechtfertigt worden. Da stellt sich die Frage, ob noch mehr Steuermittel ausgegeben werden, um eine sogenannte Stadtteilgerechtigkeit zu erreichen? Nun wurde bekannt, dass der Eigentümer eine Selbstverpflichtung für die Renaturierung der Fläche abgeben wird, die zunächst in das Genehmigungsverfahren für die ÖRU und später in das B-Planverfahren bzw. den städtebaulichen Vertrag einfließen soll. Hoffen wir, dass der Vertrag so rechtsverbindlich formuliert wird, dass diese Ansprüche in Zukunft auch bei neuen Eigentümern durchgesetzt werden können. Die vorbereitenden Baumaßnahmen haben nämlich schon begonnen.

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