Pressemeldung: Schurigeln statt Dialog!

Am 5. Dezember 2017 hat der Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek in öffentlicher Sitzung getagt. Zum Beginn und zum Ende einer solchen Veranstaltung haben interessierte Bürger die Möglichkeit, Fragen an die Ausschussmitglieder und eventuell anwesende externe Fachleute zu richten.

Da die behandelten Themen durchaus kontrovers diskutiert werden, weil Bürger häufig direkt betroffen sind, kann es während der Sitzung recht lebhaft werden.

Eine neue Qualität hat es nun, wenn der kritisch fragende Bürger wenige Tage nach der Sitzung des Planungsausschusses anwaltliche Post bekommt, die zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Zahlung einer beigefügten Anwaltsrechnung auffordert.

Stein des Anstoßes waren Fragen unseres Verbandsmitgliedes der Bürgerinitiative „Kein Rahlstedt 131“ an einen externen Sachverständigen, der ein Verkehrsgutachten erstellt hatte. Anstatt die gestellten Fragen fachlich erschöpfend zu beantworten, hat es der Gutachter vorgezogen, im Nachgang der Sitzung einen Anwalt einzuschalten.

Dieses Vorgehen hat weitreichende und sehr negative Konsequenzen für die gesetzlich vorgesehene Beteiligung der Bürger an öffentlichen Planungsprozessen. Wenn bereits das kritische Hinterfragen des Ergebnisses eines Gutachtens oder seiner Methodik, juristische Folgen haben kann, wird eine Bürgerbeteiligung faktisch unterbunden. Wenn fachlicher Kritik juristisch begegnet wird, ist es der Versuch einer Einschüchterung und eine grobe Gefährdung der in unserer Verfassung gesicherten demokratischen Grundrechte, dem im Grundgesetz Artikel 5 Abs.1 gesicherten Gesetzt zur freien Meinungsäußerung.

Ein Bürger, der in politischen Versammlungen seine Meinung zu Sachverhalten äußert, hat nicht immer das passende Vokabular, welches hier üblich ist und erwartet wird, parat. Trotzdem muss es ihm erlaubt sein, sein Anliegen, auch in vielleicht sprachlich unbeholfener Weise oder einer unglücklichen Ausdrucksform, vortragen zu können. Dafür gebührt ihm ein gewisser Schutz. Wäre das nicht möglich, würden ganze Bevölkerungsgruppen von den ihnen im Grundgesetz garantierten Rechten ausgeschlossen. Es geht nicht an, dass er deswegen Opfer einer spitzfindigen juristischen Betrachtung wird und ihm wegen dieser Schwäche juristische Konsequenzen angedroht werden.

Interessant wäre es, die Meinung der involvierten Politiker zu diesem Sachverhalt zu erfahren. Schließlich haben sie als Verwalter unserer Steuergelder einen weitreichenden Einfluss darauf, wen sie mit der Erstellung externer Gutachten beauftragen. Schwer erträglich und demokratische Prinzipien zerstörend, wäre es, wenn die Politiker von Rot/Grün das beschriebene Verhalten des beauftragten externen Sachverständigen gutheißen würden.

Aus diesem Grunde hat unser Verbandsmitglied die Mitglieder des Planungsausschusses um eine persönliche Stellungnahme gebeten, auch in der Hoffnung, Unterstützung zu erhalten. Leider hat er keinerlei Rückmeldung erhalten. Dieses Stillschweigen legt die Vermutung nahe, dass die involvierten Politiker, das Vorgehen des Gutachters nicht nur gutheißen, sondern es vielleicht sogar angeregt haben. Im Kontext zum aktuellen Versuch der Fraktionsspitzen der SPD und der Grünen in der Hamburger Bürgerschaft, Dressel und Tjarks, die Hürden für Volksinitiativen zu erhöhen und so eine Bürgerbeteiligung noch weiter zu erschweren bzw. unmöglich zu machen, wirft dies kein gutes Licht auf die vielpropagierte, aber wie man sieht, nicht ernstgemeinte Bürgernähe der Politik.

Ein Dialog zwischen Politikern und Bürgern auf Augenhöhe sieht jedenfalls völlig anders aus!

 

P.S. Das besagte Anwaltsschreiben stellen wir der Presse gerne zur Einsichtnahme, jedoch nicht zur Veröffentlichung, zur Verfügung.

 

Nachfragen:

HLKV Vorstand: Niels Hanßen  Tel. 040 604 67 22

Hier können Sie die Pressemeldung als WORD-Dokument herunterladen: Schurigeln statt Dialog! PM

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