HLKV lehnt Bebauung der Fläche Östlich Haferblöcken in Billstedt ab

Pressemitteilung 6.Dezember 2016

Der Senat plant die klimatisch und ökologisch bedeutsamen Flächen „Östlich Haferblöcken“ in Billstedt großflächig zu versiegeln. Auch hier werden mit dem Argument des öffentlich-rechtlichen Unterbringungsbedarfs Landschaftsschutzgebiete zur Bebauung freigegeben, obgleich andere Flächen umweltverträglicher für Wohnungsbau genutzt werden könnten. 

Die betroffenen Flächen sind durch einen besonderen Geestbach (Schleemer Bach) geprägt, bestehen aus Knick- und Geestflächen und sind Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes Billstedt-Öjendorfer Geest und damit der bedeutsamen Landschaftsachse „Horner Geest-Achse“, dem Grünen Netz Hamburgs, sowie des 2. Grünen Ringes im Bezirk Hamburg Mitte. Es handelt sich dabei nicht nur um ein Kaltluftentstehungsgebiet, sondern ist auch Anfang einer bedeutenden Kaltluftleitbahn mit „hoher Wirksamkeit für den Luftaustausch“ zur Frischluftversorgung der Innenstadt. Dementsprechend kam das stadteigene Gutachten „Stadtklimatische Bestandsaufnahme und Bewertung für das Landschaftsprogramm Hamburg –Klimaanalyse und Klimawandelszenario-“ auch zu dem Ergebnis, daß diese Flächen hohe, bis sehr hohe klimaökologische Bedeutung haben und höchste Empfindlichkeit gegenüber einer Nutzungsintensivierung aufweisen. Zudem liegt das Gebiet zwischen den Autobahnen A24, A1 und dem Gewerbegebiet Billbrook, wo sich die Entsorgungsbranche mit der Sondermüll-, Müll- und Altholzverbrennungsanlagen sowie einer Vielzahl von Müllsortier- und Verwertungsbetrieben angesiedelt hat. Diese Fläche erfüllt somit eine wichtige Filterfunktion für dort massiv entstehende Stäube und Gase.

Doch dieses Wissen interessiert den Hamburger Senat und Bausenatorin Stapelfeldt heute keinen Deut. Das Wohnbauprogramm wird durchgezogen, ohne intelligente, ganzheitliche und nachhaltigen Planung und ohne Rücksicht auf die Anforderungen aller Hamburger. Unser Senat verkennt im aktuellen Bauwahn vollständig, dass Hamburger nicht nur Wohnungen benötigen, sondern im besonderen Maße – gerade in Hinblick auf die Bevölkerungszunahme – frische Luft zum Atmen und zur Erhaltung der Gesundheit. Außer Acht gelassen wird auch, daß schon heute eine besonders hohe Bevölkerungsdichte in Billstedt existiert, diesen vielen Bürgern aber deutlich unterdurchschnittlich viele Grünflächen zur Verfügung stehen. Damit lastet bereits heute ein starker Freizeitdruck auf dem nahen Öjendorfer Park. Statt hier hochwertige Grün- und Freizeitflächen zu stärken, werden diese Flächen einfach versiegelt und damit die Lage weiter zugespitzt.

Es fehlt zudem gerade in Hinblick auf die wichtigen Funktionen dieser Flächen die objektiven Gutachten zu den konkreten klimatischen Auswirkungen und zu den Folgen für den Artenschutz der geplanten Bebauung. Über die im Säugetieratlas der Stadt Hamburg ausgewiesenen schützenwerten Säugetiervorkommen auf diesen Flächen wie z.B. Fledermäusen, stellt dieser Feuchtlebensraum den Lebens- und Jagdraum vieler seltener Vögel wie z.B. Habicht, Mäusebussard, Waldohreule, aber auch Libellen, Tagfalter und anderen Amphibien dar.

Der HLKV bezieht Stellung: „Stadtplaner, Soziologen, Klimaforscher und Naturverbände haben bereits heute die nachhaltig schädlichen Auswirkungen solcher Bauplanung wie am Östlich Haferblöcken eindeutig identifiziert. Ein Verlust dieser Flächen ist im Interesse aller Hamburger nicht tragbar. Das gilt nicht nur für die klimatischen Auswirkungen. Auch wird mit einem vorgeschobenen Allgemeininteresse die Vernichtung der Artenvielfalt und ökologisch wertvoller Grünflächen als unumgänglich dargestellt und legitimiert. Der HLKV fordert den Senat daher auf, dieses unverantwortliche, sowie alle vergleichbaren Bauvorhaben in Landschaftsschutzgebieten unverzüglich zu stoppen. Stattdessen muss der Senat zunächst einen zukunftssichernden, gesamtheitlichen und nachhaltigen Stadtentwicklungsplan erstellen, dessen Horizont über die nächste Legislaturperiode hinausgeht und die Entwicklung der Stadt für die nächsten 50 Jahre regelt. Dieser ist unter der übergeordneten Maßgabe des Erhalt der Natur und Sicherstellung klimatisch positiver Lösungen zu erstellen.“

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