Bürgerbegehren gefährdet den inneren Frieden!

1 april zum Platzen

Heute am 01.04.2017 wird sich die Bürgerinitiative “Bürgerbegehren gefährdet den inneren Frieden” formieren, die das Gesetz zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in den Bezirken (Bezirksabstimmungsdurchführungsgesetz – BezAbstDurchfG) vom 27. Januar 2012 abschaffen möchte!

Olaf Rodewald, einer der drei Vertrauensleute, sagte zu den Motiven der Initiative ein solches Begehren einzuleiten, sinngemäß:
“Das Bürgerbegehren und der Bürgerentscheid sind die Eckpfeiler des wichtigen Gesetzes  zur Wahrnehmung von direkter demokratischer Einflussnahme durch Bürgeranliegen im Bezirk. Dieses Gesetz ermöglicht es, Bürgeranliegen an die Stelle von Beschlüssen der Bezirksversammlung treten zu lassen.
Leider wird dieses basisdemokratische Instrument vom Senat und den Bezirksverwaltungen konterkariert, u.zw. durch die Tatsache, dass der Senat permanent – berechtigt oder unberechtigt – sein Evokationsrecht (den Vorgang an sich reißt und damit aus der Verantwortung des Bezirkes holt) wahrnimmt. Zusätzlich werden Bürger vor dem Entstehen von Bürgerbegehren durch behördliche Aufrufe in Mitmachfallen gelockt und durch Behördenvertreter mit zufällig gebildeten, nicht legitimierten Gruppen sog. Bürgerverträge abgeschlossen.

Sollte eine Initiative trotz dieser Widerstände ein Bürgerbegehren einleiten, erwartet sie ein Strauß von Maßnahmen, welcher den Erfolg des Begehrens verhindern soll.

Ein weiteres Bestehen des Gesetzes wäre schädlich, weil sich der Bürger auf ein Gesetz beruft, welches de facto unwirksam ist. Das schafft Verdruss gegenüber dem Senat und gefährdet die innere Sicherheit. Das ist vergleichbar mit unlauterer Werbung, bei der ein Kunde mit einem Markenartikel ins Geschäft gelockt wird, ihm aber dann wertlose Ramschware angeboten wird, was ihn schon mal heftig in Rage bringen kann.
Aus den vorgenannten Gründen und zur gefälligen Entlastung von Politikergewissen, deren Vorhandensein mitunter nicht bestritten werden kann, ist es nunmehr geboten, dieses Gesetz abzuschaffen!”

Ob die Initiative die notwendigen 6400 gültigen Unterschriften zusammenbekommen wird, bleibt abzuwarten.

NH